Dies ist eine Marketing-Anzeige. Bitte lesen Sie den Verkaufsprospekt bzw. das Informationsdokument nach § 307 Abs. 1 und 2 KAGB sowie das Basisinformationsblatt bzw. das PRIIPs KID, bevor Sie eine endgültige Anlageentscheidung treffen.

BVT Private Equity

Eigenkapitalbeteiligungen außerhalb der Börse spielen gerade in mittelständischen Unternehmen eine wesentliche Rolle bei der Finanzierung von Wachstum und Innovationen. Aus Anlegersicht zeichnen sich solche Private-Equity-Investitionen unter anderem dadurch aus, dass ihnen, neben dem Substanzwert, auch der Wertschöpfungsfaktor des Unternehmens zugutekommt. 

Die BVT Unternehmensgruppe legt seit dem Jahr 2000 Private-Equity-Dachfonds auf. Die über diese Zeit entwickelten Partnerschaften mit Private-Equity-Zielfondsmanagern und das aufgebaute Know-how bilden die konzeptionelle Grundlage der aktuellen TS PE Pool Serie. Mit diesen Fonds bündelt BVT seit 2015 die Private-Equity-Investments ihrer Portfoliofonds in einem Investmentpool, der auch professionellen und semiprofessionellen Drittanlegern offensteht.

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Risiken

Mit einer Anlage in einen geschlossenen Spezial-AIF, der in Private Equity investiert, können Risiken verbunden sein. So hängt beispielsweise die Rentabilität der Beteiligung an einer Zielgesellschaft maßgeblich von der wirtschaftlichen Entwicklung der von der Zielgesellschaft gehaltenen Unternehmen ab. Es ist möglich, dass Rückflüsse aus ihren Investitionen später erfolgen als prognostiziert. Dies würde auch bei gleicher Höhe der Rückflüsse zu einer Verringerung der Rendite führen. Sowohl die allgemeine Entwicklung von Märkten für Unternehmensbeteiligungen sowie (z.B. der Aktienmärkte) als auch die spezifische Bewertung von Zielunternehmen (z.B. aufgrund der betriebswirtschaftlichen Situation der Zielunternehmen) sowie eine geringere Verfügbarkeit von Fremdmitteln zur Finanzierung von Transaktionen können zu einer ungünstigen Entwicklung führen. Eine Darstellung der wesentlichen Risiken enthalten das Informationsdokument nach § 307 Abs. 1 und 2 KAGB sowie ggf. das Basisinformationsblatt und der letzte Jahresbericht des jeweiligen AIF.